Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund
GtDITZBundVDV 2020§ 1 Vorbereitungsdienst
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GtDITZBundVDV%202020/1#abs-1 (1) Das Bachelorstudium im Studiengang Verwaltungsinformatik (Bachelor of Science) an der Universität der Bundeswehr München (Universität) und die berufspraktischen Studienzeiten beim Informationstechnikzentrum Bund sind der Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GtDITZBundVDV%202020/1#abs-2 (2) Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel drei Jahre. Über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet das Informationstechnikzentrum Bund im Benehmen mit der Universität.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 3547)
BGBl. 2021 I S. 3547
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